Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Flowing Films - Inh. Steven Bittner

für die Erstellung audiovisuellen Inhalten für unterschiedliche Medien, wie z.B. Filme, Werbespots, Imagevideos oder Dokumentationen. Dazu gehört das Filmen und Aufnehmen von Bildmaterial, die Bearbeitung und Nachbearbeitung des aufgenommenen Materials, die Erstellung von Storyboards, von Skripten und das Zusammensetzen des finalen Videos.

Vertreten durch Steven Bittner

Flowing Films

Inh. Steven Bittner

Jean-Monnet Str. 3

65197 Wiesbaden

Tel: +49 177 147 6908

mail@flowingfilms.com

www.flowingfilms.com

USt-IdNr: DE355335164

Stand 01.01.2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Flowing Films - Inh. Steven Bittner

§1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge, Angebote und Leistungen, die von dem Videografen/Fotografen durchgeführt werden.

1.2 Diese AGB gelten mit Abschluss des Vertrags/der Auftragsvergabe als vereinbart. Ein Vertrag zwischen dem Videografen/Fotografen und dem Kunden kommt nur durch die Unterzeichnung des Angebots zustande.

1.3 Diese AGB gelten ausdrücklich auch für alle zukünftigen Aufträge innerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung, es sei denn, es werden schriftlich abweichende Regelungen getroffen.

§2 Vergütung / Leistungserbringung

2.1 Für die Erbringung videografischer Dienstleistungen, einschließlich der Konzeption, Aufnahme, Bearbeitung und Lieferung von Imagevideos, Social Media Content und Erklärvideos, vereinbaren der Auftraggeber und der Videograf/Fotograf, eine im Voraus festgelegte Vergütung. Diese Vergütung deckt alle vereinbarten Leistungen ab und ist exklusiv etwaiger zusätzlicher Kosten, wie Reisekosten und Spesen, die nach Absprache und entsprechend den tatsächlichen Aufwendungen berechnet werden.

2.2 Die fälligen Rechnungen oder vereinbarten Anzahlungen müssen innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug bezahlt werden. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Fotos, Filme, Alben, Drucke usw. Eigentum des Videografen/Fotografen.

2.3 Der erste Teilbetrag muss innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss bezahlt werden, der Restbetrag gemäß den vertraglichen Vereinbarungen. Bei Projekten, die eine längere Laufzeit haben oder besondere finanzielle Arrangements erfordern, ist eine Ratenzahlung möglich. Die Bedingungen hierfür werden individuell vereinbart und im Vertrag festgeschrieben.

2.4 Ausnahmen von diesen Bedingungen sind im Falle von Krankheit (beim Kunden) oder Tod (in der Familie) des Kunden, die zur Absage des Projekts führen. Die Überprüfung/Nachweis dieser Situation liegt im Ermessen des Fotografen/Videografen. Sollte das Projekt zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden, gilt dieser Vertrag weiterhin, sofern dies terminlich für den Videografen/Fotografen umsetzbar ist.

2.5 Im Angebot enthalten sind zwei Korrekturen des Films. Sollte der Kunde weitere Korrekturen anfordern, wird dies mit einer Pauschale für die Postproduktion (800,00 € netto) berechnet.

2.6 Sollten während der Produktion Kostensteigerungen auftreten, die nicht von dem Videografen/Fotografen verursacht werden, trägt diese der Kunde. Sollte die geplante Produktionszeit aufgrund von Gründen überschritten werden, die nicht vom Videografen/Fotografen verursacht werden, ist der Kunde verpflichtet, eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des Stundensatzes zu zahlen.

2.7 Der Kunde ermächtigt den Videografen/Fotografen ausdrücklich, im Namen des Kunden Leistungen von Dritten zu erwerben, wenn diese für die Durchführung der Produktion erforderlich sind. Der Videografen/Fotograf handelt in diesen Fällen mit Vollmacht und auf Rechnung des Kunden.

2.8 Im Rahmen der Projektrealisierung behalte ich mir die Flexibilität vor, nach Bedarf mit qualifizierten Drittunternehmen oder Freelancern zusammenzuarbeiten. Dies ermöglicht es mir, eine breite Palette von Dienstleistungen anzubieten und hohe Qualitätsstandards zu gewährleisten.

 §3 Stornierbedingungen

3.1 Im Falle einer Stornierung durch den Kunden mehr als 30 Tage vor dem geplanten Drehbeginn, wird die geleistete Anzahlung als Stornogebühr einbehalten. Bei Stornierungen, die weniger als 30 Tage vor dem geplanten Drehbeginn erfolgen, ist eine Stornogebühr in Höhe von 50% des Gesamthonorars fällig, um die bis dahin entstandenen Aufwendungen und Reservierungen zu decken.

3.2 Sollte ich, der Videograf, gezwungen sein, das Projekt aufgrund höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer schwerwiegender Gründe zu stornieren, bemühe ich mich um eine umgehende Mitteilung an den Kunden. In einem solchen Fall erfolgt eine vollständige Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen, einschließlich der Anzahlung. Weitergehende Ansprüche seitens des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, die Stornierung erfolgt aus Gründen, die dem Videografen zuzurechnen sind.

3.3 Änderungen des Projektumfangs oder Verschiebungen des Drehbeginns auf Wunsch des Kunden sind nach Möglichkeit flexibel zu handhaben, können jedoch zusätzliche Kosten verursachen, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

§4 Abnahme

4.1 Beanstandungen jeglicher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Bilder/Film beim Videograf/Fotograf vorgebracht werden. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bilder als ordnungsgemäß und ohne Mängel angenommen.

4.2 Als Mitteilung der Vollendung der Leistung gilt spätestens die Zusendung der Schlussrechnung.

4.3 Sollte der Kontakt zum Kunden unmöglich sein oder dieser über einen Zeitraum, der den Projektzeitraum merklich überschreitet, nicht erreichbar ist, gilt die Abnahme als ungültig.

 

§5 Nutzungs- und Urheberrecht

5.1 Nach Erfüllung aller Zahlungsansprüche erwirbt der Kunde das vollständige Nutzungsrecht am gelieferten Endprodukt, es sei denn, dies wurde anders vereinbart. Das Nutzungsrecht geht ausschließlich auf den Kunden über und er darf es nicht ganz oder teilweise an Dritte weitergeben.

5.2 Der Kunde erkennt an, dass die produzierten Fotos und Bewegtbild-/Textmaterial urheberrechtlich geschützte Werke sind gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 5 und Nr. 6 des Urheberrechtsgesetzes. Der Kunde darf das gelieferte Bewegtbild oder Foto nicht neu arrangieren, es sei denn, er hat hierfür ausdrücklich schriftliche Genehmigung des Auftragnehmers erhalten.

5.3 Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial/Filmmaterial im hochauflösenden Format JPG/MP4, die Menge hängt vom Ermessen des Fotografen/Videografen und der Dauer seiner Anwesenheit am Tag des Auftrags ab. Die Auswahl trifft der Videograf. Die Überlassung von unbearbeiteten digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten/Videos ist nicht Teil des Auftrags und erfolgt ohne Gewähr.

5.4 Der Fotograf/Videograf erhält das Recht, Fotos/Filme als Präsentation seiner eigenen Arbeit zu verwenden. Er darf die Bilddateien ohne Einschränkungen für seine Internetpräsentation, Werbematerialien, Musteralben, Ausstellungen, Veröffentlichungen in der Fachpresse, Fotowettbewerbe, Social Media Marketing oder Messeauftritte nutzen. Der Kunde kann in begründeten Fällen bei einzelnen Aufnahmen einer solchen Verwendung durch den Fotograf/Videograf ausdrücklich widersprechen.

 

§6 Haftung/Übergabe von Risiken

6.1 Der Videograf/Fotograf und seine Erfüllungsgehilfen haften für Schäden jeglicher Art, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags entstehen, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden an Leib und Leben oder für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen verursacht haben.

6.2 Der Videograf/Fotograf haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für Schäden oder Verluste an/von Negativen oder digitalen Bilddaten/Videomaterial. Die Haftung ist in jedem Fall auf den vereinbarten Gesamtbetrag begrenzt.

6.3 Der Videograf/Fotograf haftet nicht für Schäden, Mängel oder Verluste durch Subunternehmer oder Lieferanten, die ihre Leistungen auf eigene Rechnung erbringen.

6.4 Die Fotos/Filme werden grundsätzlich ca. 8-12 Wochen nach den Drehtagen des Projekts geliefert.

6.5 Wenn es aufgrund von Umständen, die der Videograf/Fotograf nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc.), zu einer Verspätung oder zum Ausfall des Fototermins kommt, übernimmt der Videograf/Fotograf keine Haftung für daraus resultierende Schäden oder Folgen.

 

§7 Datenschutz

7.1 Der Kunde stimmt zu, dass seine personenbezogenen Daten, die für den Geschäftsverkehr erforderlich sind, gespeichert werden. Der Fotograf/Videograf verpflichtet sich, alle Informationen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, vertraulich zu behandeln.

 

§8 Schlussbestimmungen/Abschließende Klausel

8.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8.2 Es gibt keine weiteren Abmachungen zu diesem Vertrag und sie müssen, sollten sie später gewollt werden, schriftlich festgehalten werden um wirksam zu sein.

8.3 Die mögliche Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB beeinträchtigt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

8.4 Sollte der Kunde keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland haben oder wenn er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Abschluss des Vertrags ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotografen/Videografen als Gerichtsstand vereinbart.